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Adolph Clarenbach

und die Anfänge der Reformation am Niederrhein

Ausführliche Dokumentation über Adolf Clarenbach von Dr. Rainer Neu

von Dr. Rainer Neu

Adolf Clarenbach (*ca. 1495) starb – zusammen mit Peter Fliesteden – im Jahr 1529 als der erste evangelische Märtyrer am Niederrhein. Er war ein vom Humanismus geprägter frühreformatorischer Lehrer, dessen kurzes Leben eine Kette von Verfolgungen von Ort zu Ort mit schlussendlicher Hinrichtung war. Vor fünfhundert Jahren, im Jahr 1523, kam er als Lehrer an die Lateinschule (das damalige Gymnasium) nach Wesel und wirkte hier drei Jahre lang als Wegbereiter der Reformation. Damit nahm die Reformationsbewegung in Wesel ihren Anfang.

Clarenbach wurde um das Jahr 1495 im Bergischen Land geboren. Er stammte aus einfachen Verhältnissen. Sein Elternhaus stand in der Hofschaft Buscherhof im heutigen Remscheider Stadtbezirk Lüttringhausen. Seine Eltern waren Bauern, die Wert darauf legten, dass ihre Kinder eine religiöse Erziehung und gute Ausbildung erhielten. So wurde ihr Sohn Adolf zunächst in die Stadtschule in Lennep und dann – ab 1511 – auf eine der Lateinschulen in Münster geschickt, an denen bedeutende humanistische Lehrer tätig waren, die die verstaubten und schwerfälligen Unterrichtsmethoden des Mittelalters durch eine moderne humanistische Pädagogik ersetzten. Wenn wir auch nicht wissen, von wem Clarenbach in Münster erzogen wurde, so dürfen wir doch davon ausgehen, dass sein aufgeweckter jugendlicher Geist hier entscheidende Anstöße für den weiteren Lebensweg und seine reformatorische Gesinnung empfing.

Seit 1514 studierte er an der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, die eine der großen europäischen Universitäten des Mittelalters war und auch im frühen 16. Jahrhundert noch von ihrem alten Glanz zehrte. Hier studierten junge Männer aus allen deutschen Landesteilen und aus den Nachbarländern, hier erwarben Gelehrte wie Erasmus von Rotterdam, Konrad Heresbach, Andreas Karlstadt, Hermann von Neuwied oder Ulrich von Hutten ihre frühen akademischen Kenntnisse. Clarenbach studierte zügig und legte bereits drei Jahre später sein Magisterexamen ab, womit er zu einer Lehrtätigkeit an einer Lateinschule berechtigt war. Clarenbach hat also nie Theologie studiert und auch später nie ein kirchliches Amt bekleidet. Er blieb zeit seines Lebens Laie, wenn auch mit fundierten theologischen Kenntnissen, was kein Wunder war, wenn man bedenkt, dass alle Professoren an der Philosophischen Fakultät in Köln Theologen waren und Clarenbach an diesen Fragen großes Interesse hatte.

Die Jahre von 1517 bis 1520 liegen für uns im Dunkeln, aber vermutlich wirkte er in dieser Zeit – wie viele junge Akademiker in diesen Jahrhunderten – als Privatlehrer bei vornehmen Familien. Im Jahr 1521 wurde er in Münster als Lehrer an einer Lateinschule eingestellt und bereits 1523 zum Konrektor der renommierten Schule St. Martin ernannt, für einen Bauernjungen in damaliger Zeit ein glanzvoller Karrierestart. In Münster hatte die Reformationsbewegung in diesen Jahren weite Teile der Bevölkerung erfasst und in großen Teilen der Öffentlichkeit drängte man auf Reformen in der Kirche. Neben seiner Arbeit vertiefte sich Clarenbach jetzt in die Schriften Martin Luthers (später nennt er ausdrücklich „Von der Freiheit eines Christenmenschen“) und begann auch, die Ideen des Reformators öffentlich zu verbreiten. Als er dafür eintrat, Heiligenbilder aus den Kirchen zu entfernen, verwiesen ihn die kirchlichen Behörden 1523 aus der Stadt.

So kam Clarenbach nach Wesel, damals – hinter Köln – die zweitgrößte Stadt am Niederrhein und von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Siebzehn Jahre später sollte Wesel als erste Stadt am Niederrhein zur Reformation übergehen. Hier wurde Clarenbach wiederum Konrektor der Lateinschule. Der Rektor, Johannes Peringius, war ein namhafter humanistischer Pädagoge, Absolvent der Schule der Brüder vom gemeinsamen Leben in Deventer und möglicherweise schon Lehrer Clarenbachs in Münster gewesen. Auch fehlte es in Wesel nicht an weiteren biblisch orientierten, reformfreudigen Stimmen, besonders im Augustiner- und sogar im Dominikaner-Kloster. Auch in seinem bergischen Landsmann Clemens Sylvanus aus Radevormwald, Kaplan an der Mathenakirche, fand er einen gleichgesinnten Freund. Clarenbach begann Zusammenkünfte in Privathäusern zu organisieren, bei denen er die Bibel auslegte. Schon im April 1524 wandte sich der herzogliche Hof in Kleve an die Stadt Wesel und machte deutlich, dass er die lutherischen Ketzereien weder in Wesel noch anderswo dulden wolle. Die Stadt wiegelte zunächst einmal ab, aber im März des unruhigen Jahres 1525, als in Mittel- und Süddeutschland der Bauernkrieg ausbrach, verlangte der nervös gewordene Herzog, Clarenbach und Gleichgesinnte aus der Stadt auszuweisen. Wieder zögerte der Stadtrat die Angelegenheit hinaus, doch als Clarenbach schließlich nach der Kontroverspredigt eines Dorstener Franzikanermönchs diesen zu einer Disputation über den freien Willen herausforderte, verbot der Rat die Disputation, enthob Clarenbach seiner Schultätigkeit und wies ihn aus der Stadt.

Clarenbach zog daraufhin auf die andere Rheinseite nach Büderich, damals noch eine selbständige Stadt. Dort war der gleichgesinnte Johann Klopreis als Vikar tätig, ein temperamentvoller populärer Prediger, der in seinen Predigten gerne auf Themen Luthers zurückgriff. Manche von Clarenbachs Schülern folgten ihrem Lehrer nach Büderich und erhielten hier Privatunterricht. Doch die Dorstener Franziskaner erstatteten Anzeige gegen ihn beim Herzog und ein gutes halbes Jahr später musste Clarenbach auch aus Büderich weichen.

Nun begab sich Clarenbach nach Osnabrück, wiederum begleitet von Schülern aus Wesel, darunter auch einigen Franzosen, sowie auch von Schülern aus Köln. Nun würde man gerne wissen, wie Clarenbach an französische Schüler und Schüler aus Köln kam. Die Quellen geben darüber keine Auskunft.  Die Städte Münster, Köln, Wesel und Osnabrück hatten jedoch eine Gemeinsamkeit: In ihnen gab es Niederlassungen der Brüder vom gemeinsamen Leben. Wenn man nun bedenkt, dass auch der Weseler Rektor Peringius dieser Gemeinschaft angehörte, ist gut vorstellbar, dass schon Peringius Söhne aus den Kreisen der Brüder vom gemeinsamen Leben angezogen hatte, die dann am Unterricht des jungen und reformfreudigen Clarenbach Gefallen fanden und ihm bereitwillig in andere Städte folgten. Da die Brüder vom gemeinsamen Leben hauptsächlich in den Niederlanden verbreitet waren, ist gut vorstellbar, dass es sich bei den „Franzosen“ um französischsprachige Leute aus den südlichen Niederlanden handelte, zu denen ja zur damaligen Zeit auch das spätere Belgien gehörte. In Osnabrück eröffnete Clarenbach im Haus einer frommen Witwe eine private Lateinschule und bot öffentliche Vorlesungen an. Im Sommer 1526 legte er das Johannesevangelium aus und im Winter den Philemonbrief, wobei er sich auf die Grundfragen christlicher Ethik konzentrierte. Doch auch in Osnabrück war die Lage angespannt, da es auch hier um Pfingsten 1525 zu einem Aufruhr gegen den Stadtrat und die kirchlichen Behörden gekommen war. Als es zu Weihnachten zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Domkapitel und dem evangelisch gesinnten Domschuldirektor und -prediger kam, wurde dieser abgesetzt und Clarenbach bekam das Bürgerrecht aberkannt und wurde aus der Stadt ausgewiesen.

Wiederum bot sich Clarenbach umgehend eine neue berufliche Perspektive. Er bekam eine Stelle als Kaplan in Meldorf in Holstein angeboten. Dafür sorgte wohl sein alter Weseler Freund Clemens Sylvanus, der in der Zwischenzeit Pfarrer in Husum geworden war. Clarenbach sollte diese Stelle jedoch nie antreten. Denn zunächst begleitete er die ihm anvertrauten Schüler zurück ins Rheinland. Dann, im April 1527, besuchte er seine Eltern und Geschwister im Bergischen Land, um auch ihnen die Frohe Botschaft bekannt zu machen. Das gelang ihm schlussendlich auch, obwohl es ihm nicht leicht gemacht wurde, da besonders seine Mutter im alten Glauben tief verwurzelt war und sie von Heiligenverehrung und Vigilien nicht lassen wollte. Clarenbach begann auf dem elterlichen Hof und in einer Gastwirtschaft in Elberfeld Versammlungen mit Bibelauslegungen und Glaubensgesprächen abzuhalten.

Die Reformationsbewegung schien in diesen Monaten im Herzogtum Jülich-Kleve-Berg Auftrieb zu erfahren. Im Februar 1527 war der Kurprinz von Sachsen, Johann Friedrich, nach Düsseldorf gekommen, um seine Braut Sibylle, Tochter Herzogs Johann III. von Jülich-Kleve-Berg, zu sehen. In seiner Begleitung war der rührige Reformator Friedrich Myconius aus Gotha, dessen Reden und Disputationen in Düsseldorf einen nachhaltigen Eindruck hinterließen. Auf den Hof in Kleve gewann er allerdings keinen Einfluss, obwohl man auch hier kirchliche Reformen wünschte. In Kleve folgte man jedoch im Sinne des Erasmus von Rotterdam einem mittleren Weg zwischen den konfessionellen Lagern und vermied durchgreifende Reformen. Durch das Auftreten Myconius‘ entstand im Herzogtum eher eine gereizte Stimmung, die auch Clarenbach zu spüren bekam. Besonders die Kreuzbrüder aus dem Kloster Beyenburg (nahe Clarenbachs Heimatstadt) führten Klage gegen ihn bei dem Grafen Franz von Waldeck, dem Pfandherrn des bergischen Amtes.

In dieser Zeit verfasste Clarenbach einen Brief an die Stadt Lennep, in dem er Rechenschaft über seinen Glauben ablegte. Dies ist der einzige längere Text Clarenbachs, der erhalten geblieben ist. In 42 Punkten äußert er sich zu Themen  wie Gesetz und Evangelium oder Glaube, Hoffnung und Liebe, die er mit zahlreichen Bibelversen belegt. Besonders hebt er hervor, dass der Mensch allein durch den Glauben gerecht werde. An der katholischen Position kritisiert er die Heiligenverehrung, da man keinen anderen Fürsprecher bei Gott habe als Jesus Christus. Clarenbachs Ausführungen machen deutlich, dass er eine besonnene und nüchterne Person war und eine moderate Position vertrat und keineswegs einer der radikalen Strömungen der Reformation, etwa den Wiedertäufern, angehörte (wie mitunter behauptet wurde).

Auch in seinem Elternhaus auf dem Buscherhof konnte sich Clarenbach nicht halten.  Schon bald belegte Graf Franz von Waldeck Clarenbach mit einem Aufenthaltsverbot. Ein weiteres Mal musste er sich ein neues Tätigkeitsfeld suchen. Diesmal traf er die wenig glückliche Entscheidung, sich wiederum nach Büderich zu Johann Klopreis zu begeben, der – was zur damaligen Zeit allerdings nicht selten geschah und von der Büdericher Gemeinde auch nicht beanstandet wurde – mit einer begüterten Frau im Konkubinat lebte und mit ihr vier Kinder hatte. Dieser war zwischenzeitlich aufgrund seiner reformatorischen Überzeugungen von dem Geistlichen Gericht in Köln zu einem förmlichen Widerruf gezwungen worden, jedoch rückfällig geworden und hatte seine Vikarsstelle verloren. Im April 1528 erhielt Klopreis erneute eine Vorladung des Geistlichen Gerichts. Clarenbach beschloss Klopreis nach Köln zu begleiten, vermutlich, um ihn vor einem erneuten Widerruf zu bewahren. Bei ihrer Ankunft am 3. April 1528 wurden beide sofort verhaftet. Das Geistliche Gericht verurteilte den rückfälligen Klopreis zu lebenslänglicher Kerkerhaft. Allerdings gelang diesem in der Silvesternacht 1528 mit der Hilfe des lutherisch gesinnten Theodor Fabricius, der an der Kölner Universität Hebräisch unterrichtete, die Flucht. Nach seiner Beteiligung am Täuferaufstand von Münster wurde er am 1. Februar 1535 in Brühl auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.

Der eigentliche Grund für die Verhaftung Clarenbachs lag nicht allein in der Tatsache, dass er seinen Freund Klopreis nach Köln begleitet und zur Standhaftigkeit ermutigt hatte. Vielmehr hatten sein politischer Herr, der Herzog von Jülich-Kleve-Berg, und sein kirchliches Oberhaupt, der Erzbischof von Köln, ein Interesse an seiner Verurteilung. Dem Herzog von Kleve war es nicht unlieb, dass der Unruhestifter Clarenbach außerhalb des eigenen Territoriums verhaftet worden war, und die Stadt Köln ging lieber gegen einen evangelisch Gesinnten von außerhalb vor als aus der eigenen Stadt, was zu erheblichen Unruhen geführt haben könnte. Beide Seiten waren daran interessiert ein Exempel zu statuieren. Clarenbach war ihr unglückliches Opfer.

Clarenbach wehrte sich zunächst allerdings erfolgreich gegen eine Überstellung an das Geistliche Gericht mit dem Argument, dass er ein Laie sei. So blieb er im städtischen Gewahrsam und wurde von einer eigens gebildeten Ratskommission verhört, zu der allerdings auch der Inquisitor Arnold von Tongern gehörte. Zwischenzeitlich bemühten sich die Brüder Clarenbachs und die Stadt Lennep um seine Freilassung. Es folgten weitere Verhöre, in denen Clarenbach betonte, er würde sich eines Besseren belehren lassen, wenn man ihm mit Argumenten aus der Bibel Irrtümer nachweisen könne. Zudem richtete er eine Klageschrift an den Kölner Stadtrat und forderte seine Freilassung, wenn auch erfolglos.

Ende Juli 1528 begann der Abschluss der Untersuchung. Clarenbach wurden vor Gericht 79 Fragen vorgelegt, die er mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten sollte, zu denen er jedoch teils ausführlich Stellung bezog. Aufgrund dieses Verhörs stellte die Inquisition 23 Aussagen zusammen, in denen Clarenbach von der römisch-katholischen Lehre abweichen sollte, darunter in der Lehre vom Abendmahl, von den guten Werken, von der Unfehlbarkeit der Konzilien oder in der Frage der Verehrung der Heiligen oder nach der Existenz des Fegefeuers.

Zur gleichen Zeit reichte ein Bruder Clarenbachs beim Reichskammergericht in Speyer Klage gegen die Stadt Köln ein. Das Gericht erließ am 10.9.1528 ein Mandat, das die Stadt aufforderte, entweder Clarenbach zu entlassen oder Gründe für seine weitere Gefangenhaltung vorzulegen. Die Stadt und der Erzbischof von Köln verteidigten jedoch ihr bisheriges Vorgehen, so dass der Stadt lediglich auferlegt wurde, den Gefangenen nun endlich vor seinen zuständigen Richter zu stellen. Daraufhin überstellte die Stadt Clarenbach Ende Januar 1529 dem Kurfürstlichen Greven (Richter).

Freunde Clarenbachs veröffentlichten die bisherigen Prozessunterlagen und versuchten dadurch, die öffentliche Meinung zugunsten Clarenbachs zu beeinflussen. Der Geistliche Gerichtshof zeigte sich davon unbeeindruckt und verhängte über Clarenbach aufgrund der beanstandeten 23 Artikel die kirchliche Exkommunikation und die Todesstrafe.

Vor einer Hinrichtung scheute die Stadt zunächst jedoch zurück. Vielmehr versuchte man weiterhin, Clarenbach zum Widerspruch zu bewegen. Während sich die Haftzeit hinzog, breitete sich in Köln der Englische Schweiß aus, eine äußerst ansteckende Krankheit, die bei den Befallenen gewöhnlich innerhalb weniger Stunden zum Tod führte und zahlreiche Opfer forderte. Dies wurde in kirchlichen Kreisen als göttliche Strafe für die unterlassene Hinrichtung Clarenbachs gedeutet. Daraufhin fühlte sich der Rat der Stadt gedrängt, den Vollzug der Todesstrafe an Clarenbach zu beschließen. Nach einem weiteren vergeblichen Versuch, Clarenbach und den ebenfalls wegen Ketzerei zum Tode verurteilten Peter Fliesteden zum Widerruf zu bewegen, wurden sie am 28. September 1529 den Henkern übergeben.

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Ausschnitt aus dem Holzschnitt  'Die Gefangennahme Adolf Clarenbachs', um 1530, unbekannter Künstler.

Die Gefangenen wurden in Anwesenheit zahlreicher Zuschauer vom Gefängnis zu der vor der Stadt liegenden Hinrichtungsstätte beim Aussätzigenspital Melaten geführt. Auf diesem Weg bekannten beide Verurteilte ihren Glauben vor den Menschen am Straßenrand. Auf dem Richtplatz war eine Hütte aus Holz und Werg errichtet worden, in der zwei Pfosten standen. Als erster wurde Peter Fliesteden angebunden. Der Richter zog dabei die Kette so stark an, dass der Verurteilte erdrosselt wurde. Dann ging Clarenbach aus freien Stücken in die Hütte und ließ sich an den zweiten Pfahl binden. Ihm wurde – wie es damals üblich war – ein Säckchen mit Pulver um den Hals gebunden, um die Leiden zu verkürzen. Dann befahl der Richter die Hütte in Brand zu setzen. Als die Flammen hochschlugen, rief Clarenbach: „Oh Herr, in deine Hände befehle ich meinen Geist". Dann entzündete sich das Pulver und Clarenbach verschied.

Peter Fliesteden und Adolf Clarenbach waren die ersten Märtyrer der Reformation in Deutschland. Bald nach der Hinrichtung verfassten Freunde und Verwandte Clarenbachs verschiedene Schriften, in denen sie den Prozess und die letzten Stunden der Märtyrer beschrieben. Ihr Martyrium wurde zu einem herausragenden Beispiel für Glaubensfestigkeit und Bekennermut und war für die reformatorische Bewegung im Rheinland von erheblicher Bedeutung.

Literatur

Axel Bluhm (Hrsg.), Allein Gottes Wort: Vorträge, Ansprachen, Besinnungen anlässlich des 450. Todestages der Märtyrer Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden. Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte 62, Köln, Bonn 1981

  Johann Friedrich Gerhard Goeters, Albert Stein, Friedrich Gerhard Venderbosch (Hrsg.): Bekenner und Zeugen. Zum Gedenken an den 450. Todestag der Märtyrer Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden. Düsseldorf 1979.

  Hermann Klugkist Hesse, Frühlicht am Rhein. Adolf Clarenbach – Sein Leben und Sterben. Neukirchen 1929.

  Hermann Klugkist Hesse, Adolf Clarenbach. Ein Beitrag zur Geschichte des Evangeliums im Westen Deutschlands. Neuwied 1929.

  Karl Krafft, Die Geschichte der beiden Märtyrer der evangelischen Kirche Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden, hingerichtet zu Köln am Rhein, den 28.9.1529; nach gleichzeitigen städtischen und landesherrlichen Urkunden und aus wieder aufgefundenen Druckschriften erzählt, Elberfeld 1886.

  Werner Lauff, Adolf Clarenbach. Räudiges Schaf und faules stinkendes Glied oder Märtyrer der Kirche, in: Karl-Heinz zur Mühlen, André Ritter (Hrsg.), 100 Jahre Evangelisch-theologisches Studienhaus Adolf Clarenbach. 1897-1997. Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte 125, Köln 1997, S. 55- 78.

  Rainer Sommer, Der Ketzerprozess gegen Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden (1528-1529), in: Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Teil 1: 1477-1539; Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte 142, Köln 2000, S. 177 ff.