Evangelische
Kirchengemeinde
Wesel
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Presbyterium beschließt Neustart der Gottesdienste in den Kirchen ab 17. Mai

In der Gnadenkirche, Friedenskirche und Kirche am Lauerhaas ist es der 17.Mai, im Dom der 24.Mai

Das Presbyterium der Evangelische Kirchengemeinde Wesel hat am 07.05.2020 beschlossen, ab dem 17.05.2020 wieder Gottesdienste in unseren Kirchen zu feiern. Kirchliche und behördliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt. An der Gnadenkirche, der Kirche am Lauerhaas und der Friedenskirche gibt es einen ersten Gottesdienst nach über 2 Monaten Unterbrechung am 17.5., am Dom ist der Neustart am 24.5. geplant. Während an der Friedenskirche und an der Kirche am Lauerhaas zunächst im 14-tägigen Rhythmus Gottesdienste gefeiert werden, wird es an der Gnadenkirche und am Dom dann wieder an allen Sonn- und Feiertagen Gottesdienste geben. Die konkrete Planung gilt zunächst bis zu den Sommerferien mit allen Maßgaben, die aufgrund der behördlichen Verordnungen zum Infektionsschutz zu beachten sind. Diese haben zur Folge, dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen an den Gottesdiensten teilnehmen kann.

Im einzelnen bedeutet das folgendes für die Abhaltung von Gottesdiensten:

Willibrordi-Dom

Gnadenkirche

Kirche am Lauerhaas

Friedenskirche

Im der Kirche des Evangelischen Krankenhauses finden weiterhin keine Gottesdienste statt, darüber wird gesondert informiert.

Für alle Kirchen gilt:

Desinfektionsmittel werden am Eingang und Ausgang bereitgestellt, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen wird insbesondere beim Betreten und Verlassen der Kirche dringend empfohlen, der Mindestabstand von 1,5m wird beim Betreten der Kirche und beim Platzange­bot eingehalten. Ebenfalls wird der Mindestabstand von den Mitwirkenden eingehalten.

Eine mitarbeitende Person notiert in einer Anwesenheitsliste Namen, Adressen und Telefonnummern der Gottesdienstbesucher. Diese Liste muss zum Nachvollzug möglicher Infektionsketten geführt werden; sie wird zwei Monate aufbewahrt und dann vernichtet. Plätze werden den Besucherinnen und Besucher zugewiesen. Mehr als die ausgewiesenen Plätze können nicht belegt werden.

Die markierten Plätze in den Kirchen sind so angeordnet, dass jeder Platz frei erreichbar ist, ohne direkt an einer anderen Person vorbei­gehen zu müssen. Jeweils zwei in häuslicher Gemeinschaft lebende Kirchenbesucher/innen dürfen ggf. zusammensitzen. Dies wird in den Anwesenheitslisten notiert.

Gemeinsam gesungene Lieder und liturgische Gesänge entfallen bis auf weiteres. Das Abendmahl wird bis auf weiteres nicht gefeiert. Taufen werden nicht im Gemeindegottesdienst, sondern jeweils als eigener Gottesdienst gefeiert. Es wird nur eine Kollekte am Ausgang gesammelt, indem dafür ein Korb bereitgestellt wird. Die Kollekte wird auf die Klingelbeutelkollekte und Ausgangskollekte aufgeteilt.

Dieses Schutzkonzept mit den Hygiene- und Abstandsregelungen gilt ebenso für Tauf- und Traugottesdienste sowie für open air-Gottes­dienste.