Evangelische
Kirchengemeinde
Wesel
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Lutherhaus wird nicht saniert und bleibt nur noch kurzfristig Standort von Kirchenverwaltung und Diakonie

Presbyterium entscheidet sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen Instandsetzung des Gebäudes aus den 70er Jahren

Das Presbyterium der Kirchengemeinde Wesel hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, das neuere Lutherhaus aus Kostengründen und wirtschaftlichen Erwägungen nicht mehr zu sanieren und instand zu setzen.Das durch seine Betonbauweise auffällige Verwaltungsgebäude aus den 70er Jahren , das sich direkt neben dem historischen Lutherhaus in der Korbmacherstraße befindet und damit verbunden ist, wird nur noch kurzfristig als Standort für Kirchenkreis, Diakonisches Werk und Evangelische Kirchengemeinde Wesel zur Verfügung stehen.

 

Mit Beschluss vom 26.09.2016 hatte das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Wesel zuvor einen Bauausschuss für das Verwaltungsgebäude Lutherhaus eingesetzt. Der Ausschuss hat zwischen dem 16.11.2016 und 05.03.2018 getagt, auf der Basis der vorliegenden Gutachten gearbeitet, sich von der Landeskirche beraten lassen und die landeskirchlichen Vorgaben berücksichtigt, die bei dem anvisierten Volumen von 2 Mio. € eine Projektsteuerung vorschreiben. Am 19.03.2018 hat der Bauausschuss dem Presbyterium berichtet.

Das Presbyterium hat das vorgelegte Ergebnis diskutiert und auf seiner letzten Sitzung am 28.05.2018 beschlossen:

 

„1. Weil mit dem anvisierten Kostenrahmen von insgesamt 2 Mio. € (1,5 Mio. € aus Mitteln der Evangelischen Kirchengemeinde und 0,5 Mio. € aus Mitteln des Kirchenkreis Wesel) eine Instandsetzung und Sanierung des Verwaltungsgebäudes Lutherhaus weder möglich noch wirtschaftlich ist, kann die Evangelische Kirchengemeinde Wesel es als gemeinsamen Standort für Kirchenkreis, Diakonisches Werk und Kirchengemeinde mittelfristig nicht erhalten. Am Gebäude werden nur noch notwendige Reparaturen durchgeführt.

2. Der Kirchenkreis wird darüber informiert, damit die Suche nach alternativen Standorten möglichst bald beginnen kann. Die Kirchengemeinde ist dabei insofern zu beteiligen, als dass zu klären ist, wie das Gemeindeamt mit dem Verwaltungsamt verbunden bleibt.

3. Sodann ist zu planen, was mit dem Gebäude und dem Grundstück geschieht.“