Evangelische
Kirchengemeinde
Wesel
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Die Presbyteriumswahl 2020 startet mit der Kandidatensuche

Die Nennung von Kandidatinnen und Kandidaten ist vom 15. September bis 26. September möglich

Am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.Das Wahlverfahren beginnt am 15. September 2019. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahl­vorschläge beim Presbyterium einzureichen. In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 21 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt gesucht. Außerdem sind 4 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlver­zeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen. Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie in den Gemeindehäusern und Gottesdienststätten der einzel­nen Bezirke und im Gemeindeamt der Ev. Kirchengemeinde, Korbmacherstraße 14, 46483 Wesel (2. OG). Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde Wesel, Korbmacherstraße 14, 46483 Wesel, abgegeben werden. Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 4 Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

 Wahlbezirk 1      Willibrordi-Dom            6 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 2       Gnadenkirche                 5 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 3       Kirche am Lauerhaas      5 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 2       Friedenskirche                5 Presbyterinnen oder Presbyter

 Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort ent­spricht. Alle Vorschläge eines Wahlbezirks werden auf einem Stimmzettel zusammenge­fasst. Für die Presbyteriumswahl 2020 wurde festgelegt, dass gemäß § 6 Absatz 2 die wahl­berechtigten Mitglieder Kirchengemeinde nur in ihrem Wahlbezirk das Stimmrecht haben.